Einfamilienhaus - Mehrfamilienhaus - Altbau - Neubau
Feuer oder Sturm können den lang gehegten Traum der eigenen vier Wänden
innerhalb weniger Augenblicke zunichte machen. Sichern Sie daher Ihr Haus
und Ihre Zukunft mit einer Wohngebäudeversicherung zum Neubauwert ab. Es
gibt viele Dinge wodurch Ihr Haus beschädigt werden kann. Mit einer
Wohngebäudeversicherung sind Sie vor den drohenden Kosten abgesichert.
Aber nicht nur Ihr Haus ist dadurch geschützt. Befinden sich auf Ihrem
Grundstück Nebengebäude wie Garagen oder Gewächshäuser so werden diese
gleich mitversichert.
Was umfasst die Wohngebäudeversicherung?
VERSICHERT SIND: Das Gebäude, Garagen und andere Nebengebäude (z.B.
Schuppen) auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu
bezeichnen sind. Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie
Einbauschränke, Küchen und Heizungen, soweit sie nicht von einem Mieter
eingebaut worden sind. HINWEIS: Von Mietern eingebrachte Sachen wird über
die Hausratversicherung abgedeckt.
Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung?
Sie können selbst wählen, welche Risiken Sie absichern möchten.
Folgende drei Hauptrisiken sind ratsam:
FEUER: Dieses Risiko ist für alle Hausbesitzer wegen des Totalschaden-Risikos
ein Muß! Sie bekommen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion
Folgeschäden (mittelbare Schäden) nach Brand, Blitz und Explosion. Das ist
wichtig, denn es passiert immer wieder, dass es bei einem Unwetter zu einem
Kurzschluß kommt, wodurch im Haus ein Feuer ausbricht.
LEITUNGSWASSER: Dieser Schutz ist den Gegenden empfehlenswert, in
denen Frost oder sehr kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, Heizung
und sanitäre Anlagen angreifen. Insbesondere versichert sind: Schäden,
unmittelbar verursacht durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen.
Schäden, die beim Hantieren mit Schläuchen und Installationen durch den
Versicherungsnehmer entstehen.
STURM/HAGEL: Dies betrifft vor allem Eigentümer von Immobilien in
Gegenden, die häufiger von Stürmen ab Windstärke 8 oder Unwettern mit
Hagel heimgesucht werden. Es werden hierbei folgende Schäden reguliert:
Hagelschäden, direkte Sturmschäden am Gebäude, z.B. abgedeckte Dächer,
geknickte Antennen oder zerstörte Regenrinnen. Ein Baum fällt bei einem
Sturm auf das Dach und es regnet als Folge ins Haus. (Nicht versichert
hingegen sind Schäden durch Regen, die dadurch entstehen, daß versehentlich
ein Fenster offen gelassen wird).
Zusatzbaustein Elementarschaden
Die Elementarschadenversicherung deckt Gefahren wie z.B. Überschwemmung,
Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
Vulkanausbruch ab. Sie kann als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung
(oder Hausrat) abgeschlossen werden.
Feuerrohbau
Alle, die ein Haus oder eine Wohnung neu bauen, sollten eine
Feuerrohbauversicherung abschließen. Leitungswasser- und Sturmrisiken sind
nach Fertigstellung bzw. Bezug des Hauses gedeckt. Der Einschluß des Rohbaus
gilt meist für 24 Monate. Dauert der Bau länger, so müssen Sie es dem
Versicherer anzeigen. Für eine Immobilienfinanzierung benötigen die
Kreditgeber immer einen Nachweis über eine Feuerrohbauversicherung. Da es
sich bei der Gebäudeversicherung um eine "verbundene" Versicherung handelt,
also die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel)
einzeln kalkuliert werden, können Sie i. d. R. jedes Risiko auch einzeln
versichern. Meist empfehlen wir aber, alles zusammen zu machen. Bei einem
Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer
über, kann von diesem aber innerhalb von 4 Wochen gekündigt und neu
abgeschlossen werden. TIP: Sie sollten als KÄUFER eine bestehende Police
nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum Jahresende kündigen. GRUND:
Der Jahresbeitrag steht der Versicherung zu, auch wenn Sie unterjährig
kündigen. Sie können für eine neue Immobilie die Feuerrohbau separat in
unserem Vergleichsrechner berechnen.
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(Foto: AXA)
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