Beschreibung:  Für die Krankenversicherung existieren zwei maßgebliche Einkommens-  grenzen, die über Beiträge und Mitgliedschaft entscheiden. Neben der  Versicherungspflichtgrenze, die als maßgebliche PKV-Grenze gilt, gibt es die  Beitragsbemessungsgrenze. Häufig kommt es zu Verwechslungen.  Beide Einkommensgrenzen haben unterschiedliche Bedeutungen. Für die  private Krankenversicherung ist lediglich die aktuelle Versicherungspflicht-  grenze (auch häufig Jahresarbeitsentgeltgrenze oder JAEG genannt) wichtig.  Diese regelt die gesetzliche Versicherungspflicht und ob der Wechsel in die  private Krankenversicherung möglich ist. Beide Grenzen waren lange identisch,  wurden dann allerdings getrennt. Deshalb kommt es noch immer häufig zu  Verwechslungen. Die jeweilige Bedeutung der beiden Grenzen sehen Sie unten  im Überblick (Beitragsbemessungsgrenze/Versicherungspflichtgrenze).  Arten der Privaten Krankenversicherung:  Vollversicherung – Absicherung der gesamten Krankheitskosten – mindestens  aber für ambulante und stationäre Krankheitskosten   Zusatzversicherung – Absicherung zusätzlicher Risiken zur gesetzlichen  Krankenversicherung, beispielsweise Zahnzusatzversicherung, Auslands-  krankenversicherung, Krankenhaustagegeld, etc.   Teilversicherung – Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten,  beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn  (Nur 50-80% sind über die Beihilfe abgesichert, Sie sind daher gesetzlich  verpflichtet die Lücke mit einer privaten Krankenversicherung zu schließen.)  Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen nutzen Sie bitte unser  Kontaktformular. Vorraussetzung für den Wechsel eines Angestellten in die PKV: Ein Angestellter der bereits seit 2007 stets über der damals gültigen  Pflichtgrenze von 47.250€ lag, kann jederzeit in die private Kranken-  versicherung wechseln. Angestellte die erst seit 2008 diese Einkommensgrenze  erreicht haben, können erst nach einer Wartezeit von 3 Jahren in die PKV  wechseln, sofern das Bruttoeinkommen in jedem Jahr über der jeweiligen  Verdienstgrenze (2010 z.B. 49.950€) liegt. 
Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze Grenze der gesetzlichen Kranken-versicherung (GKV) bis zu der Bei-träge für die jeweilige Kranken-und Pflegeversicherung fällig werden.  Werte für 2023 bundeseinheitlich: 59.850,00 € jährlich   4.987,50 € monatlich Einkommensgrenze, deren regel-mäßige Überschreitung den Wechsel in eine private Krankenkasse (PKV) auch für Angestelle ermöglicht.  Werte für 2023 bundeseinheitlich 66.600,00 € jährlich   5.550,00 € monatlich Startseite Produkte Vergleichsrechner Produktpartner Service Schaden melden Stellenangebote
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Private Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen KV/Pflege von 2003 - 2022
Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze der KV