Beschreibung:
Für die Krankenversicherung existieren zwei maßgebliche Einkommens-
grenzen, die über Beiträge und Mitgliedschaft entscheiden. Neben der
Versicherungspflichtgrenze, die als maßgebliche PKV-Grenze gilt, gibt es die
Beitragsbemessungsgrenze. Häufig kommt es zu Verwechslungen.
Beide Einkommensgrenzen haben unterschiedliche Bedeutungen. Für die
private Krankenversicherung ist lediglich die aktuelle Versicherungspflicht-
grenze (auch häufig Jahresarbeitsentgeltgrenze oder JAEG genannt) wichtig.
Diese regelt die gesetzliche Versicherungspflicht und ob der Wechsel in die
private Krankenversicherung möglich ist. Beide Grenzen waren lange identisch,
wurden dann allerdings getrennt. Deshalb kommt es noch immer häufig zu
Verwechslungen. Die jeweilige Bedeutung der beiden Grenzen sehen Sie unten
im Überblick (Beitragsbemessungsgrenze/Versicherungspflichtgrenze).
Arten der Privaten Krankenversicherung:
Vollversicherung – Absicherung der gesamten Krankheitskosten – mindestens
aber für ambulante und stationäre Krankheitskosten
Zusatzversicherung – Absicherung zusätzlicher Risiken zur gesetzlichen
Krankenversicherung, beispielsweise Zahnzusatzversicherung, Auslands-
krankenversicherung, Krankenhaustagegeld, etc.
Teilversicherung – Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten,
beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn
(Nur 50-80% sind über die Beihilfe abgesichert, Sie sind daher gesetzlich
verpflichtet die Lücke mit einer privaten Krankenversicherung zu schließen.)
Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen nutzen Sie bitte unser
Kontaktformular.
Vorraussetzung für den Wechsel eines Angestellten in die PKV:
Ein Angestellter der bereits seit 2007 stets über der damals gültigen
Pflichtgrenze von 47.250€ lag, kann jederzeit in die private Kranken-
versicherung wechseln. Angestellte die erst seit 2008 diese Einkommensgrenze
erreicht haben, können erst nach einer Wartezeit von 3 Jahren in die PKV
wechseln, sofern das Bruttoeinkommen in jedem Jahr über der jeweiligen
Verdienstgrenze (2010 z.B. 49.950€) liegt.
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Private Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen KV/Pflege von 2003 - 2022
Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze der KV