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Privathaftpflicht
Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre
Familienangehörigen) Dritten zufügen.
Sie übernimmt dazu
•
die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum
Schadensersatz besteht)
•
die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
•
die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen,
wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als
Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für
Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem
Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache
fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die
Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet (§ 823 Abs. 1 BGB).
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und
Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichem Bankguthaben) sowie mit
Ihrem Lohn oder Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer
späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit
diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie z.B. Tierhaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden
(größere Öltanks) und Bauherrenrisiko müssen in den meisten Fällen gesondert
versichert werden.