Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
neue und bessere Leistungen aus der Pflegeversicherung. Gleichzeitig steigt
im Zuge der aktuellen Pflegereform der Bundesregierung der Beitragssatz für
die soziale Pflegeversicherung. Die private Pflegeversicherung wird ab 2013
durch den sogenannten Pflege-Bahr erstmals staatlich gefördert. Jeder
Bürger, der künftig eine private Pflege-Tagegeld-Versicherung abschließt und
dafür mindestens 120€ jährlich einzahlt, kann vom Staat eine jährliche Zulage
in Höhe von 60€ erhalten. Mit dem sogenannten Pflege-Bahr soll vor allem
auch Geringverdienern der Abschluss einer ergänzenden, privaten Pflege-
versicherung ermöglicht werden. Die private Pflegevorsorge wird immer
wichtiger, da die gesetzliche Pflegeversicherung trotz verbesserter Leistungen
ab 2013 immer nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten
übernimmt. Kaum ein Tag vergeht, an dem das Thema Pflege nicht in den
Medien erscheint. Experten empfehlen deshalb dringend, privat
vorzusorgen. Wer sich dafür entscheidet, schafft sich selbst eine finanzielle
Basis und macht auch seinen Angehörigen das Leben leichter.
Wann sind Kinder im Pflegefall der Eltern unterhaltspflichtig?
Wenn das Sozialamt die Bedürftigkeit feststellt und Leistungen erbringt,
haften Kinder für ihre Eltern, ab einem Bruttojahreseinkommen von
100.000€. Das Sozialamt ist berechtigt, die unterhaltsberechtigten Kinder
jederzeit zur Zahlung zu verpflichten. Und das auch gegen den Willen des
unterhaltsberechtigten Elternteils, der in der Regel seine Kinder nicht belasten
möchte. Kinder können aber nur dann zum Elternunterhalt verpflichtet
werden, wenn sie selbst genügend verdienen. Das Sozialamt prüft die
Leistungsfähigkeit der Kinder. Dabei gehen aber Unterhaltsansprüche des
Ehepartners und der eigenen Kinder vor. Zum anrechnungsfähigen
Einkommen zählen Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie
Vermietung und Verpachtung, Steuererstattungen, Kapitaleinkünfte, Renten
und Pensionen und Arbeitslosengeld. Nicht angerechnet werden Kindergeld,
Erziehungsgeld sowie Sozialhilfe.
Beiträge Pflegeversicherung 2025 (vorläufig)
Pflegeversicherungssätze
Beitragssatz gesamt:
3,60 %
Arbeitnehmeranteil:
1,80%
Arbeitgeberanteil:
1,80%
Pflegeversicherungssätze b. Kinderlosen ab 24. Lebensjahr
Beitragssatz gesamt:
4,20 %
Arbeitnehmeranteil:
2,40 %
Arbeitgeberanteil:
1,80 %
Pflegeversicherungssätze - in Sachsen
Beitragssatz gesamt:
3,60 %
Arbeitnehmeranteil:
2,30%
Arbeitgeberanteil:
1,30%
Pflegeversicherungssätze b. Kinderlosen ab 24. Lebensjahr - in Sachsen
Beitragssatz gesamt:
4,20 %
Arbeitnehmeranteil:
2,90 %
Arbeitgeberanteil:
1,30%
Die Tarife im Bereich Pflegeversicherung sind zahlreich und unterschiedlich.
Der Online-Abschluss einer Pflegeversicherung ohne spezielle Beratung ist
daher nicht zu empfehlen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf um einen
Beratungstermin zu vereinbaren und finden mit uns Ihre optimale
Absicherung!
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