Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige  neue und bessere Leistungen aus der Pflegeversicherung. Gleichzeitig steigt  im Zuge der aktuellen Pflegereform der Bundesregierung der Beitragssatz für  die soziale Pflegeversicherung. Die private Pflegeversicherung wird ab 2013  durch den sogenannten Pflege-Bahr erstmals staatlich gefördert. Jeder  Bürger, der künftig eine private Pflege-Tagegeld-Versicherung abschließt und  dafür mindestens 120€ jährlich einzahlt, kann vom Staat eine jährliche Zulage  in Höhe von 60€ erhalten. Mit dem sogenannten Pflege-Bahr soll vor allem  auch Geringverdienern der Abschluss einer ergänzenden, privaten Pflege-  versicherung ermöglicht werden. Die private Pflegevorsorge wird immer  wichtiger, da die gesetzliche Pflegeversicherung trotz verbesserter Leistungen  ab 2013 immer nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten  übernimmt. Kaum ein Tag vergeht, an dem das Thema Pflege nicht in den  Medien erscheint. Experten empfehlen deshalb dringend, privat  vorzusorgen. Wer sich dafür entscheidet, schafft sich selbst eine finanzielle  Basis und macht auch seinen Angehörigen das Leben leichter.   Wann sind Kinder im Pflegefall der Eltern unterhaltspflichtig? Wenn das Sozialamt die Bedürftigkeit feststellt und Leistungen erbringt,  haften Kinder für ihre Eltern, ab einem Bruttojahreseinkommen von  100.000€. Das Sozialamt ist berechtigt, die unterhaltsberechtigten Kinder  jederzeit zur Zahlung zu verpflichten. Und das auch gegen den Willen des  unterhaltsberechtigten Elternteils, der in der Regel seine Kinder nicht belasten  möchte. Kinder können aber nur dann zum Elternunterhalt verpflichtet  werden, wenn sie selbst genügend verdienen. Das Sozialamt prüft die  Leistungsfähigkeit der Kinder. Dabei gehen aber Unterhaltsansprüche des  Ehepartners und der eigenen Kinder vor. Zum anrechnungsfähigen  Einkommen zählen Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie  Vermietung und Verpachtung, Steuererstattungen, Kapitaleinkünfte, Renten  und Pensionen und Arbeitslosengeld. Nicht angerechnet werden Kindergeld,  Erziehungsgeld sowie Sozialhilfe.  Beiträge Pflegeversicherung 2025 (vorläufig)  Pflegeversicherungssätze Beitragssatz gesamt: 3,60 %  Arbeitnehmeranteil:  1,80%  Arbeitgeberanteil:  1,80%  Pflegeversicherungssätze b. Kinderlosen ab 24. Lebensjahr  Beitragssatz gesamt: 4,20 %  Arbeitnehmeranteil:  2,40 %  Arbeitgeberanteil:  1,80 %  Pflegeversicherungssätze - in Sachsen Beitragssatz gesamt: 3,60 %  Arbeitnehmeranteil:  2,30%  Arbeitgeberanteil:  1,30%  Pflegeversicherungssätze b. Kinderlosen ab 24. Lebensjahr - in Sachsen   Beitragssatz gesamt: 4,20 %  Arbeitnehmeranteil:  2,90 %  Arbeitgeberanteil:  1,30%  Die Tarife im Bereich Pflegeversicherung sind zahlreich und unterschiedlich.  Der Online-Abschluss einer Pflegeversicherung ohne spezielle Beratung ist  daher nicht zu empfehlen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf um einen  Beratungstermin zu vereinbaren und finden mit uns Ihre optimale   Absicherung!
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