Was gehört zum Hausrat?
Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten
Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim
Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig
ist, ist sie leicht verständlich. Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u.
Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige
Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus
gelegenen Wohnung angeschafft haben.
Was umfasst die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag,
Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Rohrbruch,
Frostschäden, Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden.
Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern:
Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert)
Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen, Glaskeramikkochflächen,
Fahrraddiebstahl, Wasseraustritt aus Aquarien, Inhalte Ihres Bankschließfachs
und Wertsachen.
Zusatzbaustein Elementarschaden:
Die Elementarschadenversicherung deckt Gefahren wie z.B. Überschwemmung,
Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
Vulkanausbruch ab. Sie kann als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung (oder
Wohngebäude) abgeschlossen werden.
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