Was gehört zum Hausrat?  Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten  Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim  Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig  ist, ist sie leicht verständlich. Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u.  Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige  Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus  gelegenen Wohnung angeschafft haben.   Was umfasst die Hausratversicherung? Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag,  Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Rohrbruch,  Frostschäden, Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden.  Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern:  Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert)  Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen, Glaskeramikkochflächen,  Fahrraddiebstahl, Wasseraustritt aus Aquarien, Inhalte Ihres Bankschließfachs  und Wertsachen. Zusatzbaustein Elementarschaden:  Die Elementarschadenversicherung deckt Gefahren wie z.B. Überschwemmung,  Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und  Vulkanausbruch ab. Sie kann als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung (oder  Wohngebäude) abgeschlossen werden.
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