VoraussetzungenDie Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt man dann, wenn man entweder weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder mehr als drei und weniger als sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten kann. Dies kann durch Krankheit oder Behinderung ausgelöst werden und sich auf den physischen oder psychischen Gesundheitszustand beziehen. Um einen Antrag auf Erwerbunfähigkeitsrente stellen zu können, hält die Deutsche Rentenversicherung aber noch weitere Faktoren bereit, die berücksichtigt werden Wie und wo stelle ich einen Antrag?Den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente sollte man innerhalb von drei Kalendermonaten stellen, wenn eine zeitlich unbefristete Zahlung bewilligt wird. Ansonsten wird die Rente ab dem siebenten Kalendermonat ausgezahlt, wie auch bei der zeitlich befristeten Bewilligung. Den Antrag selbst stellt man bei den Kreisen, den Städten, den Sozialhilfeträgern und auch der Deutschen Rentenversicherung. Weitere rechtliche Grundlagen finden sich im Gesetz zur Reform der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in §434 des dritten Sozialgesetz-buches(SGB III). Die Deutsche Rentenversicherung bietet darüber hinaus auch etliche Hilfsbroschüren und PDF Downloads an. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.