Voraussetzungen Die Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt man dann, wenn  man entweder weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder  mehr als drei und weniger als sechs Stunden täglich (teilweise  Erwerbsminderung) arbeiten kann.  Dies kann durch Krankheit oder Behinderung ausgelöst werden und sich auf  den physischen oder psychischen Gesundheitszustand beziehen. Um einen  Antrag auf Erwerbunfähigkeitsrente stellen zu können, hält die Deutsche  Rentenversicherung aber noch weitere Faktoren bereit, die berücksichtigt  werden  Wie und wo stelle ich einen Antrag? Den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente sollte man innerhalb von drei  Kalendermonaten stellen, wenn eine zeitlich unbefristete Zahlung bewilligt  wird. Ansonsten wird die Rente ab dem siebenten Kalendermonat ausgezahlt,  wie auch bei der zeitlich befristeten Bewilligung. Den Antrag selbst stellt man  bei den Kreisen, den Städten, den Sozialhilfeträgern und auch der Deutschen  Rentenversicherung.  Weitere rechtliche Grundlagen finden sich im Gesetz zur Reform der Rente  wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in §434 des dritten Sozialgesetz-buches  (SGB III). Die Deutsche Rentenversicherung bietet darüber hinaus auch etliche  Hilfsbroschüren und PDF Downloads an.  Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. 
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Erwerbsunfähigkeit