VoraussetzungenDie Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt man dann, wennman entweder weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) odermehr als drei und weniger als sechs Stunden täglich (teilweiseErwerbsminderung) arbeiten kann.Dies kann durch Krankheit oder Behinderung ausgelöst werden und sich aufden physischen oder psychischen Gesundheitszustand beziehen. Um einenAntrag auf Erwerbunfähigkeitsrente stellen zu können, hält die DeutscheRentenversicherung aber noch weitere Faktoren bereit, die berücksichtigtwerdenWie und wo stelle ich einen Antrag?Den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente sollte man innerhalb von dreiKalendermonaten stellen, wenn eine zeitlich unbefristete Zahlung bewilligtwird. Ansonsten wird die Rente ab dem siebenten Kalendermonat ausgezahlt,wie auch bei der zeitlich befristeten Bewilligung. Den Antrag selbst stellt manbei den Kreisen, den Städten, den Sozialhilfeträgern und auch der DeutschenRentenversicherung.Weitere rechtliche Grundlagen finden sich im Gesetz zur Reform der Rentewegen verminderter Erwerbsfähigkeit in §434 des dritten Sozialgesetz-buches(SGB III). Die Deutsche Rentenversicherung bietet darüber hinaus auch etlicheHilfsbroschüren und PDF Downloads an.Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.